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Grenzabstände

Bambus ist rein biologisch ein Süßgras. Da im deutschen Nachbarschaftsrecht aber nichts über Gras auf Grundstücksgrenzen festgelegt ist, könnte eigentlich ein beliebig hoher Bambus direkt auf der Grenze gepflanzt werden. Die Gerichte vertreten aber im allgemeinen die pragmatische Auffassung, dass Bambus zu den Ziergehölzen zu zählen ist. Insofern sind die regionalen Einschränkungen für Ziergehölz sinngemäß auch auf Bambus anzuwenden.

Basis ist Art. 47 ff BGB, sowie NachbarG des jeweiligen Bundeslandes.

Es ist weiterhin darauf zu achten, dass auch die Bambus-Rhizome durch geeignete Maßnahmen am Grenzübertritt gehindert werden.

Fragen Sie am besten bei Ihrer kommunalen Verwaltung nach oder informieren Sie sich unter mein-schoener-garten.de (letzer Abschnitt "Ihr Recht im Garten").

 

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