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Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass beim Versand der eine oder andere Neutrieb abbrechen kann. Das ist trotz sorgfältiger Verpackung leider nicht immer vermeidbar, hat aber keine großen Auswirkungen auf die Weiterentwicklung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für alle von uns ausgeführten Lieferungen und Leistungen, Vereinbarungen und Angebote gelten die folgenden Bedingungen: Vertragsabschluss, Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit
  2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Frühere Preislisten werden mit Erscheinen neuer Preislisten ungültig. Bei persönlichem Aussuchen von Pflanzen
    in der Baumschule haben die Listenpreise keine Gültigkeit.
  4. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
  5. Aufträge, bei denen keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden gegen Rechnung ausgeführt.
  6. Es wird ein Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eingeräumt. Skontoabzug können wir leider nicht akzeptieren.
  7. Zahlweise erfolgt in der Regel auf Rechnung. Bei Erstkunden behalten wir uns auch das Recht auf Vorkasse vor, in diesem Fall werden wir Sie vorab informieren.
  8. Scheckzahlungen aus dem Ausland sind nicht möglich.

    Versand und Verpackung

  9. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers.
  10. Die Verpackung wird dem Käufer zu Selbstkosten für Material und Arbeitslohn berechnet.
  11. Die Anlieferung erfolgt per LKW, Post oder Spedition. Die Anlieferung beinhaltet nicht das Abladen.
    Eigentumsvorbehalt
  12. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur Erfüllung sämtlicher diesem gegen den Käufer zustehenden
    Forderungen bzw. bis zur Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel und Schecks.
  13. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Pflanzen so zu lagern, einzuschlagen oder bis zur Weiterveräußerung so einzupflanzen und dabei zu kennzeichnen, dass sie als vom Lieferanten kommend erkennbar sind.
  14. Die unter dem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehenden Pflanzen werden im Falle des Einpflanzens durch den Käufer nicht
    wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens.
  15. Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten ist unzulässig. Im Falle der
    Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die künftige Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe der ausstehenden Forderungen des Lieferanten an den Lieferanten ab.
  16. Gewährleistung

  17. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages über-
    nommen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, sofern nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen
    worden sind oder dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  18. Eine Gewähr für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer jedoch ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein besonderer Betrag in Rechnung gestellt werden.
  19. Mängel sind schriftlich innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Empfang der Ware zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind,
    müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie erkennbar geworden sind. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Lieferant das Recht, nach
    seiner Wahl eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder auf Minderung oder Wandlung zu erkennen. Wird eine Ersatzlieferung nicht vor-
    genommen und entscheidet sich der Lieferant auch nicht für die Wandlung oder Minderung oder weist die Ersatzlieferung ihrerseits einen
    Mangel auf, so kann der Käufer seinerseits die Wandlung oder Minderung erklären.
  20. Schadenersatzansprüche des Käufers sind nur bei grober Fahrlässigkeit des Lieferanten gegeben

    Angabe zur Winterhärte
     
  21. Die in Katalogen und Preislisten aufgeführten Temperaturangaben sind nur Vergleichswerte. Sie gelten niemals für Bambusse, die in Töpfen an der Oberfläche stehen. Hinweise bezüglich des Winterschutzes finden Sie auf unserer Homepage unter www.bambus.de.

    Ersatz

  22. Ersatz in ähnlichen Sorten ist gestattet, falls dies im Auftrage nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
  23. Bei allen Baumschulpflanzen können als Ersatz für Güteklasse A Pflanzen der Güteklasse B zu dem hierfür gültigen Preis geliefert werden, falls dies nicht ausdrücklich verboten ist.
  24. Im Falle eines “Fernabsatzes“ (Internetbestellung, Katalogbestellung) gilt beim Erwerb von lebender Pflanzen aufgrund ihrer
    Verderblichkeit kein Widerrufsrecht gem. § 312d BGB i.V.m. § 355 ff BGB.

    Maße

  25. Maße sind, sofern es sich um Höhe, Breite, Stammumfang, bei Bambuspflanzen um Zahl der Halme und Container-Inhalt handelt, nur
    annähernd anzugeben. Kleine Abweichungen sind zulässig.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand

  26. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Baden-Baden.

    Mündliche Vereinbarung

  27. Von den vorstehenden Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des
    Lieferanten.

April 2009

 

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